Originelle Geschenkidee für Mitarbeiter gesucht? Genuss gefunden!
Geschenke zu jedem Anlass – von Geburtstag bis Marketingkampagne
Denk immer daran: Mit Sachzuwendungen und ausgefallenen Zuwendungen und Geschenken zeigst du Wertschätzung für dein Team. Damit zollst du Anerkennung für die geleistete Arbeit, gibst Motivation und sorgst damit für gute Laune und ein positives Betriebsklima oder einen konstruktiven Büroalltag.
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter
Persönliche Beratung gewünscht?

Ansprechpartnerin: Peggy Hayer, Assistentin der Geschäftsführung, Telefon: 06502 / 930 93 - 34, hayer@laux-feinkost.de
Geschenke, die Freude machen und einfach DANKE sagen
Kulinarisches Geschenk für Mitarbeiter – Feines für die kreative Küche
Gehaltvolle Geschenkideen fürs Team
Wie teuer dürfen Geschenke für Mitarbeiter sein?
Geschenke an Lieferanten, Kund*innen, Dienstleister*innen und sonstige Geschäftspartner*innen:
35,00 Euro netto zzgl. Versand (Hinweis: bei Kleinunternehmen nach (§19 UStG) 35,00 brutto).
Geschenke für Mitarbeiter*innen als Dankeschön, Motivationsgabe, Workshop:
50,00 Euro brutto, inkl. Versand und unabhängig vom Anlass.
Geschenke für Mitarbeiter*innen zum persönlichen Anlass:
Geburtstag, Hochzeit, Mitarbeiterjubiläum, Geburt eines Kindes, Rückkehr aus der Elternzeit, Trauung, Beförderung: 60,00 Euro brutto, inkl. Versand
Noch ein paar Worte zu den Sachgeschenken: Mitarbeitende können diese ohne Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei vom Arbeitgeber erhalten, solange sie einen Wert innerhalb der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 44,00 Euro (brutto inkl. Versandkosten) nicht überschreiten. Dabei ist entscheidend, dass die monatliche Grenze eingehalten wird und darüber hinaus keine anderen Sachleistungen gewährt werden. Bei persönlichen Anlässen, wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes, können Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Sachgeschenke im Wert von jeweils bis zu 60,00 Euro brutto inkl. Versandkosten steuer- und sozialversicherungsfrei vom Unternehmen überlassen werden. Das kann auch mehrmals in einem Monat sein, beispielsweise wenn die Beförderung in denselben Monat der Rückkehr aus der Elternzeit fällt.